Verfahren zur Feststellung der Händigkeit durch Bestimmung einer motorisch dominanten Körperseite (Vorzugsseite). Das Verfahren kann in zwei Ausführungsvarianten umgesetzt werden, wobei im ersten Ausführungsbeispiel ermittelt wird, ob eine Person sich häufiger mit dem bzw. gegen den Uhrzeigersinn dreht. Von Interesse sind dabei Drehungen, bei denen eine Drehrichtung nicht extern vorgegeben ist, beispielsweise durch einen zurückzulegenden Weg, sondern die Zielerreichung –das Umdrehen –unabhängig von der Drehrichtung möglich ist. In dem Verfahren wird über mehrere Stunden mit einem geeigneten Gerät –beispielsweise einem Mobiltelefon, das einen Drehsensor, einen Beschleunigungssensor und einen GPS-Empfänger enthält, und unter Verwendung der entsprechend programmierten Software, aufgezeichnet, wie sich die Person im Alltag bewegt und welche Drehungen sie dabei durchführt. In mehreren Datenaufbereitungsschritten wird sichergestellt, dass nur Messwerte von Drehbewegungen, bei denen die Person zu Fuß in der horizontalen Ebene unterwegs ist, weiter berücksichtigt werden. In einer Auswertung mit einem Computer und entsprechender Software wird untersucht, ob eine Person bei Drehbewegungen, bei denen sie die Drehrichtung frei wählen kann, da keinem Weg gefolgt wird, sondern das Umdrehen der eigentliche Zweck der Bewegung ist, was insbesondere bei 180-Grad-Drehungen zu vermuten ist, sich häufiger links- oder rechtsherum dreht. In zwei optionalen Auswertungen kann ermittelt werden, ob eine Person nach dem Stehenbleiben überwiegend mit dem linken oder dem rechten Bein den ersten Schritt macht bzw. mit welchem Bein eine Person mehrheitlich den ersten Schritt auf eine Treppe macht. Im zweiten Ausführungsbeispiel wird bestimmt,mit welcher Körperseite eine Person mehr Tastenanschläge auf einem oder mehreren Tastengeräten erzielt. In dem Verfahren werden Tippbewegungen aufgezeichnet, die eine Person mit Fingern, Händen und/oder Füßen durchführt, indem Tasten auf einer Tastatur, zwei H