Es wird erfindungsgemäß ein Bodenleitsystem (10) für Menschen mit eingeschränkter oder ohne Sehfähigkeit beansprucht. Das Bodenleitsystem (10) weist zumindest zwei Typen in Längsrichtung des Bodenleitsystems (10) verlaufender Streifen auf, die sich In der taktilen Wahrnahmbarkeit ihrer Oberseiten unterscheiden. Die Streifen eines der Typen sind Lumineszenzstreifen (1), die zumindest an ihrer Oberseite eine lumineszierende Komponente aufweisen.