Eine Strahlenschutzvorrichtung (3) zur Abschirmung einer von einer Strahlungsquelle abgestrahlten Strahlung, insbesondere einer Röntgenstrahlung, umfasst eine erste Strahlenschutzscheibe (1), wobei die erste Strahlenschutzscheibe (1) mindestens eine Ausnehmung (14, 15) aufweist, und mindestens eine zweite Strahlenschutzscheibe (2), die relativ zu der ersten Strahlenschutzscheibe (1) derart verstellbar ist, dass mindestens eine Ausnehmung (14, 15) mit der zweiten Strahlenschutzscheibe (2) abdeckbar ist. In einem tomografischen Verfahren kann die erfindungsgemäße Strahlenschutzvorrichtung (3) auf flexible Weise zwischen einem Operateur und einem Scanner angeordnet werden und diesen somit vor der abgegebenen Strahlung des Scanners schützen. Insbesondere kann sie vor einer Öffnung eines Tunnels, in dem ein darzustellendes Objekt wie beispielsweise ein Patient oder bestimmte Teile seines Körpers einführbar ist, angeordnet werden, so dass die Öffnung in Richtung des Operateurs im Wesentlichen abgedeckt ist. Gleichzeitig ermöglicht die wahlweise öffen- und schließbare mindestens eine Ausnehmung (14, 15), dass der Operateur durch die geöffnete mindestens eine Ausnehmung (14, 15) hindurchgreift, während er durch die Strahlenschutzvorrichtung (3) vor der Strahlenquelle geschützt ist. Dadurch ermöglicht die Strahlenschutzvorrichtung (3), dass beispielsweise eine Intervention am darzustellenden Objekt vollzogen werden kann und dass der Operateur gleichzeitig durch die Strahlenschutzvorrichtung (3) geschützt ist. Ist die Intervention zumindest zwischenzeitlich beendet, so kann die mindestens eine Ausnehmung (14, 15) durch die zweite Strahlenschutzscheibe (2) wieder abgedeckt werden. Damit wird ermöglicht, dass der Operateur jeweils verhältnismäßig gut vor der abgegebenen Strahlung geschützt ist und trotzdem ein Zugriff auf das Objekt jederzeit möglich ist.A radiation protection device (3) for shielding radiation, in particular an X-ray, emitted from a radiation source comprises