Knochenfixierendes Implantat (100) zur subkutanen Zusammenfügung und Fixierung von fragmentierten Knochen, enthaltend – eine Verbindungsstange (20), – mindestens zwei auf die Verbindungsstange (20) mit Spiel auffädelbare und auf der Verbindungsstange (20) lagefixierbare Einspannelemente sowie – bei jedem Einspannelement je ein durch die mindestens zwei Einspannelemente hindurchführbares und in gleicher Weise zur gegenüber dem Einspannelement verschiebungsfreien Fixierung der Verbindungsstange (20) und zur Lösung der Fixierung geeignetes, im Knochen verankerbares Verankerungselement, wobei das Einspannelement von einer Schelle (60) gebildet ist, die einen Schellenkörper (61) sowie aus diesem herausragende und sich parallel zueinander erstreckende, voneinander mit einem Abstand (64) getrennte, ersten und zweiten Schellenschenkel (62, 63) aufweist, wobei der Schellenkörper (61) mit einem die Verbindungsstange (20) hindurchführbar aufnehmenden Kanal (65) versehen ist, sowie in jedem der Schellenschenkel (62, 63) je eine auf die longitudinale geometrische Achse (O1) des Kanals (65) des Schellenkörpers (61) im Wesentlichen senkrechte geometrische Achse (O2) aufweisende Bohrung (66, 67) angeordnet ist, und diese Bohrungen (66, 67) miteinander koaxial und durch das Verankerungselement hindurchführend ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Verankerungselement von einer einen gewindefreien Kopfteil (41) und einen Gewindeabschnitt (43) mit einem im Wesentlichen konstanten Außendurchmesser aufweisenden Knochenschraube (40) gebildet ist, und der Durchmesser der im in Richtung der Einführung des Verankerungselementes in die Bohrungen (66, 67) betrachteten ersten Schellenschenkel (62) befindlichen Bohrung (66) den Außendurchmesser des Gewindeabschnittes (43) geringfügig übersteigt, aber etwas kleiner als der Durchmesser des Kopfteils (41) ist, außerdem in der Mantelfläche der im zweiten Schellenschenkel (63) ausgebildeten Bohrung (67) ein mit dem Gewindeprofil des Gewi