2.1 Eine Vorrichtung zur Beikrautkontrolle an stationären Anlagen, insbesondere Solaranlagen, Zäunen oder sonstigen baulichen Einrichtungen, mit wenigstens einer Düse (2, 2a, 2b, 2c), wenigstens einer Einrichtung (3) zum Erwärmen von Wasser sowie einer Zuleitung (5) von der Einrichtung (3) zum Erwärmen von Wasser zu der Düse (2, 2a, 2b, 2c) sowie einer Steuervorrichtung (4) zum Freigeben und Absperren der Zuleitung (5) sowie ein Verfahren zur Beikrautkontrolle mit dieser Vorrichtung, ist bekannt.