Gehörknöchelchenprothese (10; 20; 30; 40; 50), die zum Ersatz oder Überbrücken mindestens eines Elements der menschlichen Gehörknöchelchenkette ausgebildet ist, mit einem länglichen, Schall übertragenden Prothesenkörper (13; 23; 33; 43; 53), welcher an seinem einen Ende ein erstes Ankoppelelement (11; 21; 31; 41; 51) aufweist, das als eine Kopfplatte (11; 21; 31) zur Anlage der Prothese am Trommelfell oder als ein Clip (41) zur mechanischen Verbindung mit einem Glied der Gehörknöchelchenkette, insbesondere mit dem Ambossfortsatz oder mit dem Hammergriff, oder als ein Anschlussstück (51) zur Schall leitenden Verbindung mit einem Aktor-Endstück (59) eines aktiven Hör-Implantats gestaltet ist, wobei der Prothesenkörper (13; 23; 33; 43; 53) an seinem anderen Ende ein zweites Ankoppelelement (12; 22; 32; 42; 52) zur mechanischen Verbindung mit einem weiteren Glied oder Teilen eines Gliedes der Gehörknöchelchenkette oder direkt mit dem Innenohr aufweist,dadurch gekennzeichnet,dass das erste Ankoppelelement (11; 21; 41; 51) und/oder das zweite Ankoppelelement (32; 52) und/oder der Prothesenkörper (43) eine Markierungseinrichtung aufweist, die mindestens zwei voneinander beabstandete, erhabene, an einer Außenfläche des ersten Ankoppelelements (11; 21; 41; 51) und/oder des zweiten Ankoppelelements (32; 52) und/oder des Prothesenkörpers (43) angeordnete Markierungskörper (14; 24; 34''; 44'; 54a', 54b', 54'') umfasst,und dass die Markierungskörper (14; 24; 34''; 44'; 54a', 54b', 54'') so gestaltet sind, dass sie post-operativ in einem im Mittelohr eines Patienten implantierten Zustand der Gehörknöchelchenprothese (10; 20; 30; 40; 50) auf MR (= Magnetresonanz)-Aufnahmen oder auf CT (= Computer-Tomographie)-Aufnahmen getrennt voneinander deutlich erkennbar und aufgrund ihrer geometrischen Ausgestaltungen und/oder aufgrund ihrer Materialeigenschaften eindeutig zuordenbar sind und durch ihre vorbekannten relativen Positionen in oder an der Gehörknöchelchenprothese (10; 20;