Kopfplatte (10; 20) einer Gehörknöchelchenprothese, die mindestens ein Glied oder Teile eines Gliedes der Gehörknöchelchenkette ersetzt oder überbrückt, wobei die Kopfplatte (10; 20) zur mechanischen Anlage am Trommelfell und/oder am Hammergriff ausgebildet ist und an einem Ende der Gehörknöchelchenprothese als ein erstes Befestigungselement montierbar ist, während am anderen Ende der Prothese ein zweites Befestigungselement zur mechanischen Verbindung mit einem Glied oder Teilen eines Gliedes der Gehörknöchelchen-Kette oder direkt mit dem Innenohr sowie ein entlang einer Längsachse die beiden Befestigungselemente Schall leitend miteinander verbindendes Verbindungselement mit zumindest einem Schaftförmigen Ende vorgesehen ist, wobei die Kopfplatte (10; 20) einen radial äußeren, die Längsachse umgebenden Ringbereich (11; 21) aufweist, an dessen Innenrand ein einzelner, längs einer gekrümmten Kurve verlaufender Steg (12; 22) an zwei voneinander räumlich getrennten Angriffspunkten (12a, 12b; 22a, 22b) fest mit dem Ringbereich (11; 21) verbunden ist, wobei seitlich neben dem Steg (12; 22) zwei durch den Steg (12; 22) getrennte Durchbrüche (13a, 13b; 23a, 23b) innerhalb des Ringbereichs (11; 21) offen bleiben, wobei in einem mittleren Abschnitt des Stegs (12; 22) eine Durchgangsbohrung (14; 24) zur Aufnahme des Schaftförmigen Endes des Verbindungselements sowie ein von einem der Durchbrüche (13a; 23a) zur Durchgangsbohrung (14; 24) verlaufender Schlitz (15; 25) zum seitlichen Einführen des Schaftförmigen Endes des Verbindungselements vom Durchbruch (13a; 23a) aus in die Durchgangsbohrung (14; 24) vorgesehen ist, wobei die Durchgangsbohrung (14; 24) nach dem Einführen des Schaftförmigen Verbindungselements verengbar ist, um dieses in der Durchgangsbohrung (14; 24) zu fixieren, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (12; 22) als monolithisches Hebelsystem ausgebildet ist und einen ersten langen Hebelabschnitt (12.1; 22.1) aufweist, der vom ersten Angriffspunkt (12a; 22a) de