Der Hauptschutzanspruch betrifft die neuartige, am Markt nicht vorhandene Rezeptur in der Zusammensetzung von Polydextrose, Gummi Arabicum, Glycerin, Xylitol, Lecithin, Xanthan und Wasser.In Ergänzung zum Hauptschutzanspruch wird der Nebenschutzanspruch durch Zugabe von mikropartikulierten, für Lebensmittel zugelassener Pflanzenstoffe (unter 120 μm Partikel-Korngröße) in Anspruch genommen.Die Zugabe der mikropartikulierten Pflanzenstoffe erfolgt als Ersatz zu den üblicherweise eingesetzten Zucker-Produkten bei herkömmlichen Weichkaramellen, um eine Feststoffphase ohne Rekristallisation zu erreichen, so dass man hierdurch ein Mehrphasensystem erhält.1. Der Hauptschutzanspruch betrifft die neuartige, am Markt nicht vorhandene Rezeptur für eine Weichkaramelle in der Zusammensetzung von Glycerin, Gummi Arabicum, Lecithin, Polydextrose, Xylit, Xanthan und Wasser (siehe anbeiliegende Rezeptur QUADRATUR).2. Der Nebenschutzanspruch gilt der Zugabe von mikropartikulierten (< 120 μm Partikel-Korngröße) lebensmittelfähigen Pflanzenstoffen in den Hauptschutzanspruch.3. Der Nebenschutzanspruch gilt der Zugabe von mikropartikulierten (< 120 μm Partikel-Korngröße) lebensmittelfähigen Weintraubenkernen in den Hauptschutzanspruch.4. Der Nebenschutzanspruch gilt der Erzeugung eines Mehrphasensystems in der Rezeptur des Hauptanspruches durch die Zugabe von mikropartikulierten Pflanzenstoffen.5. Der Nebenschutzanspruch gilt der Erzeugung eines Mehrphasensystems in der Rezeptur des Hauptanspruches durch die Zugabe von mikropartikulierten Weintraubenkernen.6. Der Nebenschutzanspruch gilt dem Ersatz einer kristallinen Phase in der Rezeptur des Hauptanspruches durch die Zugabe von mikropartikulierten Pflanzenstoffen.7. Der Nebenschutzanspruch gilt dem Ersatz einer kristallinen Phase in der Rezeptur des Hauptanspruches durch die Zugabe von mikropartikulierten Weintraubenkernen.Protection of the main claim relates to the novel formulation is not present on the market in the composition of po