Für eine handbetätigte Gartenschere wird vorgeschlagen, zum Schneiden dickeren Schnittgutes bei Bedarf eine zusätzliche motorische Schließkraft zuzuschalten und hierfür einen vorzugsweise aus einem Akkumulator gespeisten elektrischen Antriebsmotor vorzusehen. Um die Bauform des Antriebsmotors und des Akkus klein und die verfügbare Betriebszeit des Akkus groß zu halten, wird die motorische Schließkraft nur im Bedarfsfall zugeschaltet. Vorteilhaft ist insbesondere die automatische Ermittlung eines Bedarfsfalls und Zuschaltung der motorischen Schließkraft mittels einer elektronischen Steuereinrichtung nach Maßgabe von Kenngrößen des aktuellen Schneidvorgangs und in der Steuereinrichtung gespeicherten Prüfkriterien. Insbesondere kann eine Zuschaltung der motorischen Schließkraft auf Fälle beschränkt sein, in welchen bei eine erste Schwelle übersteigender Handkraft des Benutzers die Schließgeschwindigkeit der Messeranordnung unter einen zweiten oberen Schwellwert abfällt.