Das Bett (10), insbesondere Kranken- oder Pflegebett, ist mit einem Bettrahmen (20) versehen, der zwei Seitenteile (26) an den Lateralseiten, ein Kopfteil (22) am Kopfende (21) und ein Fußteil (24) am Fußende (23) aufweist. Ferner ist das Bett (10) mit einer Matratzenauflagevorrichtung (30), die ein verstellbares Rückenteil (32), ein Sitzflächenteil (34,36) und ein verstellbares Unterschenkelteil (38) aufweist, und einem Untergestell (12) unter dem Bettrahmen (20) versehen, wobei das Untergestell (12) ein dem Fußende (23) zugewandtes fußteilseitiges Ende (15) und ein dem Kopfende (21) zugewandtes kopfteilseitiges Ende (17) aufweist. Die Matratzenauflagevorrichtung (30) ist längs einer im wesentlichen parallel zum Fuß- und Kopfteil (24,22) des Bettrahmens (20) verlaufende Unterteilungsebene (44) in einen fußteilseitigen Teil (30b) und einen kopfteilseitigen Teil (30a) unterteilt. Der Bettrahmen (20) ist längs einer im wesentlichen parallel zur Unterteilungsebene (44) der Matratzenauflagevorrichtung (30) verlaufenden Unterteilungsebene (45) in einen fußteilseitigen Bettrahmenteil (20b) sowie einen kopfteilseitigen Bettrahmensteil (20a) untertellt. Die fußteilseitigen Teile (20b,30b) von Bettrahmen (20) und Matratzenauflagevorrichtung (30) sind wahlweise an ihren jeweils zugehörigen kopfteilseitigen Teilen (20a,30a) arretierbar oder relativ zu diesen bewegbar. Der Bettrahmen (20) und das Untergestell (12) sind relativ zueinander in einer zu den Seitenteilen (26) des Bettrahmens (20) parallelen Längsrichtung insbesondere motorisch längsverschiebbar, und zwar zwischen einer ersten und einer zweiten Relativverschiebungsposition, wobei sich in der ersten Relativverschiebungsposition die Unterteilungsebene (44) der Matratzenauflagevorrichtung (30) im Bereich zwischen den fußteilseitigen und kopfteilseitigen Enden (15,17) des Untergestells (12) befindet und wobei in der zweiten Relativverschiebungsposition die Unterteilungsebene (44) der Matratzenauflagevorrichtung (30) mit