Der Schutzaftspruch liegt hierbei in dem Erzeugnis „frittierte Kartoffelschalen“. Bis zum jetztigen Zeitpunkt ist mir keine Firma bekannt, die dieses Erzeugnis vermarktet und produziert.Meiner Meinung nach sind alle Voraussetzungen erfüllt:NeuheitBeschreibung eines „erfinderischen Schritts“ (gemeinhin auch als" Erfindungshöhe" bezeichnet),gewerbliche Anwendbarkeit der ErfindungErfindungsgegenstand: Frittierte KartoffelschalenSchutz wird beansprucht für:1. Kartoffelchips, die aus frittierten Kartoffelschalen hergestellt werden2. Kartoffelschalen die gewaschen und gewässert werden3. Kartoffelschalen, die bei 140° drei Minuten frittiert werden