Ein Rasenmäher, der in einem Körpergehäuse einen seitlichen Abgabeauslass zum Abgeben von gemähtem Rasen aufweist, ist bislang derart ausgestaltet, dass eine Abgabeauslasstür zum Schließen des seitlichen Abgabeauslasses lediglich durch die Kraft einer Feder in einer geschlossenen Position gehalten wird. Daher ist bislang ein Risiko dahingehend gegeben, dass durch den Blasdruck und Schwingungen, die durch die Drehung der Mähschneide erzeugt werden, ein Flattern bewirkt wird. Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht im Verhindern des Flatterns der Abgabeauslasstür.