Das Bett ist versehen mit einem Bettrahmen (20), der zwei Seitenteile (26) an den Lateralseiten, ein Kopfende (21) und ein Fußende (23) aufweist, einer Matratzenauflagevorrichtung (30), die ein verstellbares Rückenteil (32), ein Sitzflächenteil (34,36) und ein verstellbares Unterschenkelteil (38) aufweist, und einem Untergestell (12) unter dem Bettrahmen (20), wobei das Untergestell (12) ein dem Fußende (23) zugewandtes fußendeseitiges Ende (15) und ein dem Kopfende (21) zugewandtes kopfendeseitiges Ende (17) aufweist. Die Matratzenauflagevorrichtung (30) ist längs einer im wesentlichen parallel zum Fuß- und Kopfteil (24,22) des Bettrahmens (20) verlaufenden Unterteilungsebene (44) in einen fußendeseitigen Teil (30b) und einen kopfendeseitigen Teil (30a) trennbar. Ebenso ist der Bettrahmen (20) längs einer im wesentlichen parallel zur Unterteilungsebene (44) der Matratzenauflagevorrichtung (30) verlaufenden Unterteilungsebene (45) in einen fußendeseitigen Bettrahmenteil (20b) sowie einen kopfendeseitigen Bettrahmenteil (20a) trennbar oder getrennt. Das fußendeseitige Teil (30b) zumindest der Matratzenauflagevorrichtung (30) ist wahlweise an deren kopfendeseitigem Teil (30a) arretierbar oder relativ zu diesen bewegbar. Der Bettrahmen (20) und das Untergestell (12) sind relativ zueinander in einer zu den Seitenteilen (26) des Bettrahmens (20) parallelen Längsrichtung insbesondere motorisch längsverschiebbar, und zwar zwischen einer ersten und einer zweiten Relativverschiebungsposition. In der ersten Relativverschiebungsposition befindet sich die Unterteilungsebene (44) der Matratzenauflagevorrichtung (30) im Bereich zwischen den fußendeseitigen und kopfendeseitigen Enden (15,17) des Untergestells (12), während in der zweiten Relativverschiebungsposition die Unterteilungsebene (44) der Matratzenauflagevorrichtung (30) mit dem fußendeseitigen Ende (15) des Untergestells (12) im wesentlichen fluchtet oder sich zwischen dem fußendeseitigen Ende (15) des Untergestells (12)