Getriebeanordnung für eine fahrende Maschine (1), umfassend mindestens ein stationäres Gehäuse (2), das mindestens teilweise treibende Antriebsmittel (3), ein drehbares getriebenes Element (5), das permanent mit den treibenden Antriebsmitteln (3) für den Drehantrieb des getriebenen Elements (5) in Eingriff ist, Antriebsmittel (4) der Räder (7A, 7B) eines selben Räderpaars der Maschine (1), wobei die treibenden Antriebsmittel (3) einen Motor (31) umfassen, der mit einer Motorwelle (32) ausgestattet ist, und wobei die Antriebsmittel (4) der Räder eine aus einem Stück hergestellte Räderantriebswelle (6) oder mindestens zwei koaxiale Radantriebswellenabschnitte (6A, 6B) umfassen, die geeignet sind, jeweils ein Rad (7A, 7B) eines selben Räderpaars der Maschine anzutreiben, und angeordnet zwischen der Räderantriebswelle (6) oder jedem der Radantriebswellenabschnitte (6A, 6B) und dem getriebenen Element (5) einen Kupplungsmechanismus (8) aufnimmt, wobei der oder jeder Kupplungsmechanismus (8) durch den Drehantrieb des getriebenen Elements (5) in eine erste Drehantriebsrichtung, Vorwärtsgang genannt, aktiviert wird, und durch den Drehantrieb der Radantriebswelle (6) oder des Radantriebswellenabschnitts (6A, 6B), mit dem er zusammenwirkt, im Vorwärtsgang deaktivierbar ist, wenn die Drehgeschwindigkeit der Radantriebswelle (6) oder des Radantriebswellenabschnitts (6A, 6B) größer als die Drehgeschwindigkeit des getriebenen Elements (5) ist, wobei sich die Räderantriebswelle (6) oder jeder Radantriebswellenabschnitt (6A, 6B) im deaktivierten Zustand des entsprechenden Kupplungsmechanismus (8) frei in eine beliebige ihrer Drehrichtungen drehen kann, dadurch gekennzeichnet, dass der oder jeder Kupplungsmechanismus (8) im Inneren des Gehäuses (2) angeordnet ist, und dass sich die Motorwelle (32) der treibenden Antriebsmittel (3) für den Drehantrieb des getriebenen Elements (5) parallel zur Längsachse der Räderantriebswelle (6) oder zur Längsachse jedes der Radantriebswellenabschni