Die Patentanmeldung bezieht sich auf ein intrakorporales, vor allem intravenöses Applikationssystem von Flüssigkeiten, welche aber selbstverständlich auch peritoneal oder arteriell verwendet werden können (Fig.1). Nach aktuellem Stand der Technik wird zuerst einen Venenzugang über eine Kanüle gelegt, anschließend ein Führungsdraht eingebracht über den eine Dilatationsschleuse ins Gefäßsystem eingebracht wird. Nach entfernen des Führungsdrahtes wird ein Schlauchsystem in das Gefäßsystem implementiert und im Folgenden die Dilatationsschleuse entfernt. Nach Präparation der subkutanen Tasche wird das eingebrachte Schlauchsystem mit der Kammer in der subkutanen Tasche konnektiert. Die Applikationskammer besteht aus einer Membran und einem umschlossenen Hohlraum, welcher über die Konnektion mit dem Schlauchsystem verbunden ist. Die Membran der Applikationskammer verschließt sich nach Injektion selbst.Nachteilig ist hierbei die Konnektion zwischen Kammer und Schlauchsystem sowie Komplikationen entlang des Schlauchsystems.Die o.g. Erfindung bezieht sich auf eine Behebung dieses Nachteils, in dem die Kammer ebenfalls mit einer Öffnung für den Führungsdraht gestaltet ist. Nun ist die Konnektion zwischen Kammer und Schlauchsystem nicht in gleichem Maße fehleranfällig und die Insertion des Systems nach intrakorporal kann mit weniger Schritten und deutlicher Zeitersparnis durchgeführt werden. Die Kammer kann bereits im Vorfeld mit dem Applikationsschlauch verbunden sein oder vor Implantation verbunden werden. Es sind unterschiedliche Möglichkeiten zur Gestaltung der Drahtdurchführung durch die Applikationskammer möglich, insbesondere ist hierbei an eine trichterförmige Ausgangsöffnung und eine schmale Eingangsöffnung zu denken, um ein einfaches durchgleiten des Führungsdrahtes zu gewährleisten (Fig.2). Dieser wird bei Querung der Kammer quasi automatisch auf der ausgangsseitigen Kammerrückwand ausgeleitet. Möglich ist auch ein perforiertes Rohr, welches die Applikation (Strö