Haltevorrichtung (1) für mindestens ein zahnärztliches Übertragungsinstrument (29), wie insbesondere Winkelstück, Turbine und/oder Handstück, zur Halterung mindestens eines zahnärztlichen Übertragungselements (29) bei der thermischen Aufbereitung, dadurch gekennzeichnet,– dass die Haltevorrichtung (1) mindestens eine obere Halterungseinrichtung (3), ausgestaltet mit unterer Stütze (5) zur unteren Abstützung eines Übertragungsinstruments (29) bei der thermischen Aufbereitung an einer Stelle im Bereich der bezüglich der Längsrichtung hinteren Hälfte des Übertragungsinstruments (29) sowie ausgestaltet mit seitlichen einen Begrenzungsabstand innerhalb des Bereichs von 12 mm bis maximal 35 mm zueinander aufweisenden Begrenzungen (7, 8) zur Begrenzung im Bereich der bezüglich der Längsrichtung hinteren Hälfte des Übertragungsinstruments (29) in dazu seitlicher horizontaler Bewegungsmöglichkeit nach links und rechts bei dessen thermischen Aufbereitung, enthält,– dass die Haltevorrichtung (1) zu jeder oberen Halterungseinrichtung (3) eine untere Halterungseinrichtung (11) enthält, wobei die mindestens eine untere Halterungseinrichtung (11) mit einer vorderen Begrenzung (13) zur Begrenzung der Bewegungsmöglichkeit nach vorne im Bereich des Kopfes (31) des jeweiligen Übertragungsinstruments (29) bei dessen thermischen Aufbereitung sowie mit seitlichen einen Begrenzungsabstand innerhalb des Bereichs von 8 mm bis maximal 20 mm zueinander aufweisenden Begrenzungen (15) zur Begrenzung der seitlichen horizontalen Bewegungsmöglichkeit nach links und rechts des Kopfes (31) des jeweiligen Übertragungsinstruments (29) bei dessen thermischen Aufbereitung ausgestaltet ist, und– dass die zumindest eine obere Halterungseinrichtung (3) bei der thermischen Aufbereitung zumindest eines Übertragungsinstruments (29) höher als die dazu zumindest eine untere Halterungseinrichtung (11) angeordnet ist und die obere und untere Halterungseinrichtung (3 11) starr im Abstand der unteren Stütze (5) zur