Schutzansprüche 1 1. Vorrichtung zur Desinfektion von Eismaschinen EM dadurch gekennzeichnet, das die Vorrichtung ein Gerätekopf/Träger enthält. 2. Vorrichtung zur Desinfektion von Eismaschinen EM dadurch gekennzeichnet, das die Vorrichtung ein Vorratsbehälter für Wasser enthält. 3. Vorrichtung zur Desinfektion von Eismaschinen EM dadurch gekennzeichnet, das in der Vorrichtung einen Träger für die Elektrolysezelle enthält. 4. Vorrichtung zur Desinfektion von Eismaschinen EM dadurch gekennzeichnet, das in der Vorrichtung eine Elektrolysezelle enthält. 5. Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass das extern erzeugte Ozon mit einen Schlauch oder Rohrleitung der EM zugeführt wird. 6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das ein Ozon-Wassermischer in der EM montiert ist oder montiert wird. 7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das alle Bauteile aus Ozonbeständigem Material sind, 1 A 1 Gerätekopf aus Hart PVC oder ähnlichem Mat. Wasserbehälter 2 aus Glas oder ähnlichem Mat., Trägerrohr 4 aus V6A oder ähnlichem Mat., Ozonanschluss 6 aus V4A. oder ähnlichem Mat. 8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das eine Elektronik die Ozonproduktion regelt. 9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das eine Elektronik die Funktion der Zelle überwacht und gegebenenfalls einen Alarm ausgibt. Schutzansprüche 2 10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung in den Wasserzulauf der EM in Reihe eingebaut wird. 11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das Ozon direkt im Wasserzulauf der EM erzeugt wird. 12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das alle Bauteile aus Ozonbeständigem Material sind 1 A 1 Gerätekopf aus Hart PVC oder ähnlichem Mat. Wasserbehälter 2 aus Glas oder aus ähnliche