Hiermit beantrage ich Gebrauchsmusterschutz wie folgt für das Melkröhrchen aus Kunststoff mit Medikamenteninjektionsfunktion nach Christian Gezork: Die Merkmale des Produktes sind 1.) Ein zum standarisierten LUER-Ansatz von Einwegspritzen passender Ansatz am Ende des Produktes (H0) 2.) Zwei in der vorderen Hälfte der Lanzette platzierte und um 180 Grad zueinander versetzte Öffnungen in örtlicher Nähe ebenfalls zueinander (H2) 3.) Ein durch abgerundete Kanten (J1 – J2) sich auszeichnende Öffnung in der Spitze der Lanzette (G1) 4.) Drei profilierte und gleichmässig positionierte Griffrillen auf der Aussenseite des Spritzenansatzes (K1) Stand der Technik heute sind Pos. 1 und 2. Der Schutzanspruch ist gekenntzeichnet durch Pos. 3 und Pos 4. Ein Melkröhrchen (Drainageprodukt) mit mind. 2 Durchlässen in der Seite der Lanzette und einer schleimhautverträglich konzipierten Öffnung in der Spitze bei gleichzeitiger Existenz eines standarisierten LUER-Spritzenansatzes am Produkt ist bis heute nicht gegeben. Der Hauptanspruch auf Schutz richtet sich auf die vollständige Ausführung des Produktes. Der Nebenanspruch 1 auf Schutz richtet sich auf die dritte Öffnung (G1) – siehe 3.), in dem Melkröhrchen mit Medikamenteninjektionsfunktion. Die zu schützende Innovation hier ist das Einbringen der dritten Öffnung in der Spitze der Lanzette (G1) als Ergänzung zu den seitlichen Öffnungen (H2). Nur hierdurch kann im Falle von oft auftretenden Verengungen im Zitzenkanal eine weitere Funktion und somit eine bessere Ein- bzw. Abflussfunktion und Verteilung bei dieser Form von Milchablasskanülen sichergestellt werden, wenn eine gleichzeitige Funktion des Produktes als Medikamenteninjektionsröhrchen mit LUER-Spritzenansatz gegeben ist. Auch die technische Ausführung der abgerundeten Innenkanten (J2) ist innovativer Stand der neuesten Technik. Sie verhindert eine erhöhte Verletzungsgefahr von scharfen Kanten beim Einführen des Produktes in den Zitzenkanal durch Abrundungen. Diese Technik ist z