Bei einem Verfahren zur Herstellung eines zuckerreduzierten Fruchtsafts (S), insbesondere Apfelsafts, wobei Bestandteile der Frucht (A) insbesondere nach einem teilweisen Zerkleinern oder Fraktionieren zur Gewinnung des Fruchtsafts gepresst werden, ist vorgesehen, dass vor dem Pressen die Schale (11) der Frucht durch ein Schälen entfernt wird und die Schale (11) einem getrennten Pressen oder einem Pressen mit lediglich einem Anteil ( 16) des Fruchtfleischs unterworfen wird, dass zumindest ein Anteil des aus dem gepressten Fruchtfleisch gewonnenen Safts (14) einem wenigstens teilweisen Entzuckerungsverfahren (S5) unterworfen wird, und dass der aus dem Entzuckerungsverfahren erhaltene Saft (15) mit dem Saft aus dem Pressen der Schale (11) und gegebenenfalls dem Saft (17) aus dem verbleibenden Anteil des Fruchtfleischs vereinigt bzw. gemischt wird, wodurch die Herstellung eines zuckerreduzierten Fruchtsafts (S) unter Beibehaltung sämtlicher sekundärer Pflanzeninhaltsstoffe möglich wird.